Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN für die Lieferung von Waren durch Qbig Packaging B.V.

  1. Allgemeines – Geltungsbereich

    1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Bedingungen“) regeln das Angebot, den Verkauf und die Lieferung aller Waren und/oder Dienstleistungen (einzeln und gemeinsam als „die Waren“ bezeichnet) von oder im Namen von Qbig Packaging B.V. („Verkäufer“) an den/die Kunden („Kunde“). Im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet der Begriff Kunde unter anderem die natürliche oder juristische Person, mit der Qbig eine Vereinbarung getroffen oder der Qbig ein Angebot in Bezug auf den Verkauf und die Lieferung der Waren unterbreitet hat.

    1.2 Diese Bedingungen ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Angebote, Mitteilungen, Vereinbarungen und Absprachen der Parteien in Bezug auf den Verkauf und die Lieferung der Waren und haben Vorrang vor diesen. Diese Bedingungen können nur durch eine ordnungsgemäß unterzeichnete schriftliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Kunde geändert oder aufgehoben werden. Das Versäumnis des Verkäufers, den vom Kunden festgelegten Geschäftsbedingungen zu widersprechen, ist in keinem Fall als Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen des Kunden zu werten. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Mitteilung oder Handlung des Kunden, die eine Vereinbarung über die Lieferung von Waren durch den Verkäufer bestätigt, sowie die Annahme einer Lieferung von Waren des Verkäufers durch den Kunden stellt eine uneingeschränkte Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden dar.

    1.3 Durch den Vertragsabschluss auf Grundlage dieser Bedingungen erklärt sich der Kunde mit deren Anwendbarkeit auch in Bezug auf zukünftige Geschäfte gemäß Absatz 1.1 einverstanden, selbst wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Bedingungen regelmäßig zu aktualisieren und/oder zu ändern; ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde über eine solche Aktualisierung oder Änderung informiert wird oder ihm die aktualisierten oder geänderten Bedingungen zugesandt werden, gelten diese überarbeiteten Bedingungen für alle Geschäfte zwischen Verkäufer und Kunde. Verkäufer und Kunde stimmen darin überein, dass durchsetzbare und verbindliche Verpflichtungen sowie deren Änderung auch durch elektronische Kommunikationsmittel entstehen können.

  2. Angebote, Bestellungen und Bestätigungen

    2.1 Angebote und Kostenvoranschläge des Verkäufers sind, unabhängig von ihrer Form, für den Verkäufer nicht bindend und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung aufzugeben; diese Angebote und Kostenvoranschläge sind widerrufbar und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Bestellungen sind erst verbindlich, wenn sie von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich angenommen wurden („Bestätigung des Verkäufers“). Der Verkäufer ist stets berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

    2.2 Preisangebote, die auf geschätzten oder prognostizierten Mengen beruhen, unterliegen einer Erhöhung, falls die tatsächlich innerhalb des festgelegten Zeitraums gekauften Mengen geringer sind als die geschätzten oder prognostizierten Mengen.

    2.3 Alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Muster dienen ausschließlich Informationszwecken und implizieren in keiner Weise ausdrückliche oder stillschweigende Bedingungen oder Garantien jeglicher Art, einschließlich in Bezug auf Qualität, Beschreibung, Marktgängigkeit, Eignung oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck.

    2.4 Jede Lieferung gilt als eigenständiges Geschäft, und eine ausbleibende Lieferung hat keine Auswirkungen auf andere Lieferungen.

  3. Preise

    3.1 Die Preise und Währungen der Waren des Verkäufers richten sich nach der Bestätigung des Verkäufers. Sofern nicht anders vereinbart, sind in den Preisen des Verkäufers die Standardverpackung enthalten, nicht jedoch die Mehrwertsteuer (MwSt.) oder andere ähnliche anwendbare Steuern, Zölle, Abgaben oder Gebühren in jeglicher Gerichtsbarkeit, die im Zusammenhang mit den Waren oder deren Lieferung erhoben werden („Steuern“). Der Betrag aller im Zusammenhang mit dem Verkauf der Waren an den Kunden erhobenen Steuern geht zu Lasten des Kunden und wird entweder jeder Rechnung hinzugefügt oder vom Verkäufer separat in Rechnung gestellt.

    3.2 Gewährt der Verkäufer einen Rabatt, bezieht sich dieser Rabatt ausschließlich auf die in der Bestätigung des Verkäufers ausdrücklich genannte Lieferung.

    3.3 Sofern die Preise vom Verkäufer in der Bestätigung des Verkäufers nicht ausdrücklich als fest bezeichnet wurden, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis der noch zu liefernden Waren zu erhöhen, falls die für den Selbstkostenpreis maßgeblichen Faktoren gestiegen sind.

  4. Zahlung

    4.1 Sofern vom Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, erfolgt die Zahlung in bar netto in Euro und muss beim Verkäufer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum des Verkäufers für die Waren eingehen, und zwar per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto. Alle Zahlungen sind ohne jeglichen Abzug wegen Steuern und ohne Aufrechnung mit Gegenforderungen zu leisten.

    4.2 Der Verkäufer kann, unbeschadet aller sonstigen Rechte des Verkäufers, auf jede überfällige Zahlung Zinsen zum höheren der beiden folgenden Sätze berechnen: entweder fünfzehn Prozent (15 %) pro Jahr oder das Eineinhalbfache des geltenden gesetzlichen Zinssatzes nach anwendbarem Recht, jedoch höchstens bis zum nach anwendbarem Recht zulässigen Höchstzinssatz, berechnet auf Tagesbasis ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung aller ausstehenden Beträge. Alle dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Einzug überfälliger Zahlungen entstehenden Kosten und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf außergerichtliche Inkassokosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten, Gerichtskosten und sonstige Prozesskosten) gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens fünfzehn Prozent (15 %) des überfälligen Zahlungsbetrags, mindestens jedoch 500 Euro. Jede Zahlung des Kunden dient zunächst der Begleichung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie der geschuldeten Zinsen und wird anschließend auf die älteste ausstehende Forderung angerechnet.

    4.3 Etwaige Reklamationen bezüglich Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich beim Verkäufer einzureichen. Danach gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt.

    4.4 Der Verkäufer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.

  5. Lieferung

    5.1 Sofern in der Bestätigung des Verkäufers nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgen alle Lieferungen der Waren „Ex Works“ ab dem Produktionsstandort des Verkäufers, wobei der Begriff Ex Works die Bedeutung hat, die ihm in der zum Zeitpunkt der Bestätigung des Verkäufers jeweils aktuellen Fassung der von der Internationalen Handelskammer in Paris, Frankreich, veröffentlichten Incoterms zugewiesen wird.

    5.2 Alle vom Verkäufer angegebenen Liefertermine oder -daten sind Schätzungen und stellen keine wesentliche Vertragsbedingung dar. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden, die durch eine Lieferverzögerung verursacht werden. Eine Verzögerung bei der Lieferung von Waren entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die Lieferung anzunehmen und die entsprechende Zahlung zu leisten. Der Verkäufer ist berechtigt, die in der Bestätigung des Verkäufers genannten Waren in Teillieferungen zu liefern und separat in Rechnung zu stellen. Abweichungen in der Menge der gelieferten Waren von der in der Bestätigung des Verkäufers angegebenen Menge berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Waren, und der Kunde bleibt verpflichtet, den in der Bestätigung des Verkäufers angegebenen Preis für die tatsächlich gelieferte Warenmenge zu zahlen.

  6. Stornierung
    6 Eine unrechtmäßige Nichtannahme oder Ablehnung von Waren durch den Kunden oder eine Stornierung oder Zurückweisung der Bestätigung des Verkäufers berechtigt den Verkäufer, zusätzlich zu jedem anderen durch eine solche Handlung verursachten Schaden Folgendes zu verlangen: (a) im Fall von Waren, die vom Verkäufer vernünftigerweise nicht an einen Dritten weiterverkauft werden können, den Preis dieser Waren; oder (b) im Fall von Waren, die vom Verkäufer weiterverkauft werden können, oder wenn eine Klage auf Zahlung des Preises gesetzlich nicht anderweitig zulässig ist, einen Schadensersatz in Höhe von vierzig Prozent (40 %) des Warenpreises als pauschalierten Schadensersatz.
  7. Prüfung und Übereinstimmung mit den Spezifikationen

    7.1 Bei der Lieferung sowie während der Handhabung, Verwendung, des Transports, der Lagerung und des Verkaufs der Waren (im Folgenden als „Verwendung“ bezeichnet) hat der Kunde die Waren zu prüfen und sich zu vergewissern, dass die gelieferten Waren alle vertraglichen Anforderungen erfüllen. Bei der Lieferung der Waren ist der Kunde verpflichtet, die Lieferung auf Vollständigkeit, Transportschäden, sichtbare Mängel und Ähnliches zu prüfen und dies gegebenenfalls auf dem Lieferschein zu vermerken.

    7.2 Reklamationen bezüglich der Waren sind schriftlich einzureichen und müssen den Verkäufer spätestens zwei (2) Werktage nach dem Lieferdatum erreichen, sofern es sich um Mängel, Versäumnisse oder Fehlmengen handelt, die bei einer Prüfung bei Lieferung erkennbar gewesen wären. Reklamationen bezüglich Mängeln, Defekten, Versäumnissen oder Fehlmengen, die bei einer Prüfung bei Lieferung nicht erkennbar waren, sind schriftlich spätestens acht (8) Werktage nach dem Lieferdatum der Waren einzureichen, andernfalls verliert der Kunde sämtliche Rechte, die betreffende Reklamation geltend zu machen. Die genannten Reklamationen sind schriftlich unter präziser und ausdrücklicher Angabe der Art der Reklamation einzureichen. Die Verwendung der Waren gilt als uneingeschränkte Annahme der Waren und als Verzicht auf alle Ansprüche bezüglich der Waren.

    7.3 Waren, deren Rücksendung der Verkäufer schriftlich zustimmt oder anordnet, sind auf Risiko des Kunden an den vom Verkäufer angegebenen Bestimmungsort zurückzusenden, sofern zwischen Verkäufer und Kunde nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

    7.4 Mängel an Teilen der in der Bestätigung des Verkäufers genannten Waren berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der gesamten Lieferung der Waren. Etwaige Reklamationen berühren nicht die Zahlungspflicht des Kunden gemäß diesen Bedingungen. Nach Erhalt einer Mängelanzeige ist der Verkäufer berechtigt, alle weiteren Lieferungen auszusetzen, bis die Reklamationen als unbegründet festgestellt und/oder widerlegt wurden oder bis der Mangel vollständig behoben wurde. Gelieferte Waren dürfen nur auf Verlangen des Verkäufers an diesen zurückgesandt werden.

    7.5 Angesichts des Marktanwendungsbereichs unserer Waren wird jede Mängelanzeige und/oder Reklamation vom Verkäufer ausdrücklich zurückgewiesen, falls die betreffenden Waren dem Verkäufer nicht zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden.

  8. Eigentumsübergang

    8.1 Die Gefahr für die Waren geht bei Lieferung auf den Kunden über.

    8.2 Waren, deren Lieferung bis zur Zahlung durch den Kunden ausgesetzt ist, sowie Waren, deren Lieferung vom Kunden zu Unrecht abgelehnt oder nicht angenommen wird, werden vom Verkäufer auf Risiko und Kosten des Kunden gehalten und gelagert.

    8.3 Das Eigentum an den Waren geht nicht auf den Kunden über, und das vollständige rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an den Waren verbleibt beim Verkäufer, bis dieser die vollständige Zahlung für die Waren erhalten hat, einschließlich aller Nebenkosten und zusätzlichen Schäden im Zusammenhang mit den Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zinsen, Gebühren und Kosten gemäß Absatz 4.

    8.4 Im Falle einer Beendigung gemäß Absatz 16 dieser Bedingungen ist der Verkäufer, unbeschadet aller sonstigen Rechte des Verkäufers, berechtigt, die sofortige Rückgabe der Waren zu verlangen, für die er sich auf den Eigentumsvorbehalt berufen kann.

    8.5 Solange das Eigentum an den Waren gemäß diesem Absatz 8 beim Verkäufer verbleibt, ist der Kunde berechtigt, die Waren nur in dem für seinen gewöhnlichen Geschäftsbetrieb erforderlichen Umfang zu nutzen, und hat, soweit möglich, (i) die Waren getrennt und deutlich erkennbar aufzubewahren, (ii) den Verkäufer unverzüglich über etwaige Ansprüche Dritter zu informieren, die die Waren betreffen könnten, und (iii) die Waren auf eigene Kosten angemessen zu versichern.

  9. Beschränkte Garantie

    9.1 Der Verkäufer garantiert ausschließlich, dass die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung den in der Bestätigung des Verkäufers angegebenen Spezifikationen entsprechen (die „Spezifikationen“). Sollten die Waren dieser Garantie ganz oder teilweise nicht entsprechen, wie gemäß den Bestimmungen von Absatz 7 dieser Bedingungen festzustellen ist, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen innerhalb einer angemessenen Frist die Waren kostenlos reparieren oder ersetzen. Dementsprechend beschränkt sich die Verpflichtung des Verkäufers ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz der Waren nach vom Verkäufer nach eigenem Ermessen festgelegter Art und Weise. Bei einem Ersatz wird der Verkäufer unverzüglich und automatisch Eigentümer der ersetzten Ware.

    9.2 Die Verpflichtung des Verkäufers zur Reparatur, zum Ersatz oder zur Gutschrift ist jedoch davon abhängig, dass der Verkäufer rechtzeitig eine Mitteilung über eine angebliche Vertragswidrigkeit der Waren erhält und gegebenenfalls die Waren gemäß Absatz 7 und insbesondere Absatz 7.5 dieser Bedingungen zurückgesendet werden.

    9.3 Die in Absatz 9.1 genannte Beschränkte Garantie gilt nicht, wenn (a) die Reklamationen nicht innerhalb der in diesen Bedingungen vorgesehenen Fristen eingereicht bzw. die Mängel dem Verkäufer nicht innerhalb dieser Fristen mitgeteilt wurden, (b) an den Waren ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers Reparaturen oder Änderungen vorgenommen wurden, (c) die Waren nach angemessenem Ermessen des Verkäufers in überlasteter und/oder unsachgemäßer und/oder unangemessener Weise und/oder auf eine Weise verwendet wurden („Verwendung der Waren“), die von der in der Branche üblichen Geschäftspraxis abweicht und/oder nicht den vom Verkäufer dem Kunden zur Verfügung gestellten Handhabungsanweisungen oder dem Benutzerhandbuch entspricht, oder (d) nachgewiesen wird, dass die vom Kunden im Zusammenhang mit den Waren verwendeten Stoffe, Materialien oder Zusammensetzungen die Funktionsweise und/oder Funktion der vom Verkäufer gelieferten Waren beeinträchtigen, beispielsweise, aber nicht beschränkt auf chemische Reaktionen, Beeinträchtigung von Materialien, vorzeitigen Verschleiß, Spannungsrisse, Haltbarkeit, Beeinträchtigung von Qualitätsbarrieren und Ähnliches. Der Verkäufer gewährt keine Garantien und übernimmt keine Haftung für die Verwendung der Waren im Zusammenhang mit Stoffen, Materialien und/oder Zusammensetzungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung oder Zustimmung sowie Aufsicht oder Einflussnahme des Verkäufers.

  10. Haftungsbeschränkung

    10.1 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden, einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder Einrichtung für besondere, zufällige, direkte oder indirekte, Folge- oder Strafschäden oder -verluste, -kosten oder -aufwendungen jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aufgrund von Verlust des Geschäftswerts, entgangenen Verkäufen oder Gewinnen, Arbeitsausfall, Produktionsausfall, Beeinträchtigung anderer Waren, Verzögerung oder Nichtlieferung der Waren oder sonstiges, unabhängig davon, ob diese aus oder im Zusammenhang mit einer Garantieverletzung, Vertragsverletzung, falscher Darstellung, Fahrlässigkeit oder sonstigem entstehen. Der Verkäufer haftet nicht gegenüber dem Kunden, einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder Einrichtung für besondere, zufällige, direkte oder indirekte, Folge- oder Strafschäden oder -verluste, -kosten oder -aufwendungen, wenn diese Verluste oder Schäden durch höhere Gewalt oder durch eine unsachgemäße Verwendung der Waren durch den Kunden oder eine andere Person verursacht werden, oder falls zutreffend, durch eine Verwendung, die von den Handhabungsanweisungen und/oder dem Benutzerhandbuch abweicht, die dem Kunden vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden.

    10.2 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen darf die Haftung des Verkäufers für sämtliche Schadenersatzansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Waren und deren Verwendung ergeben, unter keinen Umständen den Nettobetrag (vor Steuern oder Ähnlichem) der Zahlungen des Kunden für die Waren, die Gegenstand des Anspruchs sind, übersteigen, bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro und soweit dies im Rahmen des Deckungsumfangs der vom Verkäufer abgeschlossenen Produkthaftpflichtversicherung liegt.

    10.3 Der Kunde stellt den Verkäufer und dessen verbundene Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf tatsächliche oder angebliche Schäden zurückzuführen sind, die durch das Vorhandensein einer Substanz in den Waren verursacht wurden oder damit im Zusammenhang stehen, deren Verwendung und Inverkehrbringen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Waren rechtmäßig war. Dies umfasst Ansprüche wegen Schäden, die durch die Migration, Freisetzung, Exposition oder Auswirkungen einer solchen Substanz verursacht werden oder damit im Zusammenhang stehen. Beispiele hierfür sind unter anderem per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), einschließlich, aber nicht beschränkt auf PFOS, PFOA, PFHxS und PFNA, Bisphenol A (BPA) und Talkum. Dies umfasst auch Ansprüche gegen den Verkäufer als Hersteller im Rahmen jeder Produkthaftungsregelung. Diese Freistellung gilt nicht, soweit der Schaden durch Vorsatz (opzet) oder grobe Fahrlässigkeit/bewusste Rücksichtslosigkeit (bewuste roekeloosheid) des Verkäufers und/oder der für seinen Geschäftsbetrieb verantwortlichen Personen verursacht wurde.

  11. Höhere Gewalt

    11.1 Keine der Parteien haftet in irgendeiner Weise für Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen, die aus oder im Zusammenhang mit der Nichterfüllung einer Verpflichtung gegenüber der anderen Partei entstehen, wenn diese durch Gesetze, Statuten, Verordnungen, Vorschriften, gesetzgeberische Maßnahmen, staatliche oder sonstige behördliche Maßnahmen, Anordnungen oder Erlasse eines Gerichts, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer, Explosion, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Sabotage, Unfall, Epidemie, Streik, Aussperrung, Arbeitsverlangsamung, Arbeitskampf, Schwierigkeiten bei der Beschaffung erforderlicher Arbeitskräfte oder Rohstoffe, fehlende oder ausgefallene Transportmöglichkeiten, Ausfall von Anlagen oder wesentlichen Maschinen, Notreparaturen oder -wartungen, Ausfall oder Mangel an Versorgungsleistungen oder Lieferverzögerungen oder Mängel bei von Lieferanten oder Subunternehmern gelieferten Waren verursacht werden („Höhere Gewalt“).

    11.2 Beim Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt hat die davon betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und dabei die Ursache des Ereignisses sowie dessen Auswirkungen auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß der Bestätigung des Verkäufers anzugeben.

    11.3 Im Falle höherer Gewalt wird die Lieferverpflichtung für einen Zeitraum ausgesetzt, der dem durch höhere Gewalt verursachten Zeitverlust entspricht. Sollte ein Ereignis höherer Gewalt jedoch länger als zwei (2) Monate nach dem vereinbarten Liefertermin andauern oder voraussichtlich andauern, ist der Verkäufer berechtigt, den betroffenen Teil der Bestätigung des Verkäufers ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden zu stornieren.

    11.4 Erfüllt der Verkäufer seine Verpflichtungen gemäß der Bestätigung des Verkäufers beim Eintritt höherer Gewalt teilweise, ist der Verkäufer berechtigt und befugt, dem Kunden die lieferbaren Waren separat in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, den Preis für diese Waren zu zahlen, als wären sie in einer eigenständigen Rechnung und/oder Vereinbarung festgelegt.

  12. Änderungen und Informationen

    12.1 Sofern nicht vereinbart wurde, dass die Spezifikationen für einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Warenmenge fest sind, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Spezifikationen, die Konstruktion und/oder die Herstellung der Waren von Zeit zu Zeit nach vorheriger schriftlicher Ankündigung zu ändern oder zu modifizieren sowie die bei der Produktion und/oder Herstellung der Waren verwendeten Materialien zu ersetzen. Der Kunde erkennt an, dass Angaben in den Katalogen, Datenblättern und anderen beschreibenden Veröffentlichungen des Verkäufers, die auf dessen Websites verbreitet oder veröffentlicht werden, dementsprechend von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden können. Jede Aussage oder sonstige Information des Verkäufers in Bezug auf die Spezifikationen, die Waren und deren Verwendung wird ausschließlich zur Unterstützung des Kunden zur Verfügung gestellt.

    12.2 Der Kunde muss sich in Bezug auf die Waren und deren Verwendung durch den Kunden ausschließlich auf sein eigenes Fachwissen und Know-how stützen. Eine vom Verkäufer erbrachte Beratung führt zu keinen zusätzlichen Verpflichtungen. Bereitgestellte Angaben und Informationen zur Eignung und Verwendung der Waren sind nicht verbindlich, und der Verkäufer übernimmt keine Haftung auf Grundlage solcher Beratungen. Der Kunde stellt den Verkäufer von allen Schäden, Verlusten, Kosten, Aufwendungen, Ansprüchen, Forderungen und Haftungen frei, die aus oder im Zusammenhang mit den Waren, der Verwendung der Waren durch den Kunden und/oder der Nutzung oder Anwendung von durch oder im Namen des Verkäufers offengelegten oder bereitgestellten Informationen durch den Kunden entstehen.

  13. Einhaltung von Gesetzen und Normen
    13 Der Verkäufer gibt keine Zusicherung oder Garantie ab, dass die Waren mit Gesetzen, Statuten, Verordnungen, Vorschriften oder Normen („Gesetze und Normen“) übereinstimmen, sofern dies nicht ausdrücklich in der Bestätigung des Verkäufers oder in den Spezifikationen angegeben ist. Der Kunde ist ausschließlich verantwortlich für (i) die Einhaltung aller Gesetze und Normen, die mit der beabsichtigten Verwendung der Waren verbunden sind, und (ii) die Einholung aller für eine solche Verwendung erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen oder Bewilligungen.
  14. Unabhängige Vertragspartner
    14 Verkäufer und Kunde sind unabhängige Vertragspartner, und das hierdurch begründete Verhältnis ist nicht als das eines Auftraggebers und Vertreters oder Ähnliches zu betrachten. Kein Verkauf an oder keine Verpflichtung einer der Parteien gegenüber Dritten bindet die andere Partei in irgendeiner Weise.
  15. Abtretungsverbot
    15 Keine der Parteien darf Rechte oder Pflichten aus der Bestätigung des Verkäufers ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, diese Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf eines seiner Mutterunternehmen, Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen oder auf einen Dritten zu übertragen, der alle oder einen wesentlichen Teil der Vermögenswerte oder des Geschäftsbetriebs des Verkäufers in Bezug auf die Waren erwirbt.
  16. Aussetzung und Beendigung

    16 Falls (a) der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt; oder (b) der Verkäufer berechtigte Zweifel an der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden gegenüber dem Verkäufer hat und der Kunde dem Verkäufer keine angemessene Zusicherung (z. B. eine fortlaufende Kreditgenehmigung) hinsichtlich der Erfüllung dieser Verpflichtungen vor dem geplanten Liefertermin und in jedem Fall innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Aufforderung des Verkäufers zu einer solchen Zusicherung vorlegt; oder (c) der Kunde zahlungsunfähig wird oder seine fälligen Schulden nicht begleichen kann, in Liquidation tritt oder ein Insolvenzverfahren von oder gegen den Kunden eingeleitet wird; oder (d) der Kunde eine Vergleichsvereinbarung eingeht oder eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt, dann ist der Verkäufer, unbeschadet aller sonstigen Rechte des Verkäufers, berechtigt, durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung: (i) die Rückgabe und Wiederinbesitznahme aller gelieferten und nicht bezahlten Waren zu verlangen, wobei alle mit der Rückholung der Waren verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden gehen; und/oder (ii) seine Leistung auszusetzen oder die Bestätigung des Verkäufers hinsichtlich noch ausstehender Warenlieferungen zu kündigen, es sei denn, der Kunde leistet die Zahlung für die Waren im Voraus per Barzahlung oder stellt dem Verkäufer eine angemessene Zusicherung einer solchen Zahlung zur Verfügung; ohne dass hierfür ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist und ohne jegliche Haftung des Verkäufers, die aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Aussetzung oder Kündigung entstehen könnte.

    16.2 In einem solchen Fall gemäß (i) und/oder (ii) werden alle ausstehenden Forderungen des Verkäufers sofort fällig und zahlbar, und zwar im Verhältnis zu der an den Kunden gelieferten und vom Verkäufer nicht zurückgenommenen Warenmenge.

  17. Salvatorische Klausel
    17 Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nach dem für diese Bedingungen maßgeblichen Recht in irgendeiner Hinsicht als undurchsetzbar, rechtswidrig oder anderweitig ungültig erachtet werden, so berührt diese Undurchsetzbarkeit, Rechtswidrigkeit oder Ungültigkeit nicht die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen; die als ungültig oder undurchsetzbar erachteten betreffenden Bestimmungen werden dahingehend abgeändert, dass sie dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Höchstmaß entsprechen.
  18. Klagefristen
    18 Der Kunde darf keine Klage erheben, es sei denn, er hat dem Verkäufer zuvor schriftlich einen etwaigen gegen den Verkäufer erhobenen Anspruch mitgeteilt, und zwar innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem der beanstandete Vorfall dem Kunden erstmals bekannt geworden ist, und die Klage wird vom Kunden eingeleitet.
  19. Verzicht
    19 Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser Bedingungen durch den Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt ist nicht als Verzicht auf das Recht des Verkäufers auszulegen, im Hinblick auf diese Bestimmung oder Bedingung tätig zu werden oder sie durchzusetzen, und die Rechte des Verkäufers werden durch eine Verzögerung, ein Versäumnis oder eine Unterlassung bei der Durchsetzung einer solchen Bestimmung nicht beeinträchtigt. Kein Verzicht des Verkäufers auf eine Verletzung der Verpflichtungen des Kunden stellt einen Verzicht auf eine andere vorherige oder nachfolgende Verletzung dar.
  20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    20 Die Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bestätigung des Verkäufers und/oder diesen Bedingungen ergeben, unterliegen dem Recht der Niederlande und sind nach diesem auszulegen und durchzusetzen. Die Parteien vereinbaren, dass alle Klagen, Verfahren oder Prozesse, die von einer Partei gegen die andere Partei eingeleitet werden, ausschließlich vor den Gerichten von Utrecht, Niederlande, zu erheben sind.
  21. Geistiges Eigentum

    21.1 Der Verkauf der Waren gewährt dem Kunden weder implizit noch anderweitig eine Lizenz an geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die Waren, und der Kunde übernimmt ausdrücklich alle Risiken einer Verletzung geistigen Eigentums, die sich unter anderem aus der Einfuhr, der Verwendung der Waren sowie der Änderung oder Vervielfältigung der Waren ergeben können.

    21.2 Zur Klarstellung: Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Waren sind und bleiben ausschließliches Eigentum und/oder unter ausschließlicher Kontrolle des Verkäufers, und der Kunde darf weder direkt noch indirekt die Gültigkeit der geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Waren anfechten oder Dritte dabei unterstützen, diese anzufechten oder infrage zu stellen. Der Kunde darf zu keinem Zeitpunkt Handlungen vornehmen oder dulden, die geistige Eigentumsrechte in Bezug auf die Waren in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten.

  22. Überschriften
    22 Die in diesen Bedingungen enthaltenen Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
  23. Fortbestand der Rechte
    23 Die Rechte und Pflichten der Parteien sind für die Parteien sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger, zulässige Abtretungsempfänger, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter und gesetzliche Vertreter bindend und kommen diesen zugute. Die Beendigung eines oder mehrerer Rechte und Pflichten der Parteien, aus welchem Grund auch immer, berührt nicht die Bestimmungen dieser Bedingungen, die auch nach einer solchen Beendigung weiterhin gelten sollen.

Diese Bedingungen wurden mit Wirkung zum 1. April 2016 bei der Handelskammer Gooi-, Eem- en Flevoland, Niederlande, hinterlegt.

HINWEIS: Nur die englische Fassung dieser Bedingungen ist verbindlich und hat im Falle von Widersprüchen Vorrang vor jeder Übersetzung dieser Bedingungen in eine andere Sprache.